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   LAG Berlin, 30.05.1983 - 9 Sa 21/83   

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https://dejure.org/1983,4410
LAG Berlin, 30.05.1983 - 9 Sa 21/83 (https://dejure.org/1983,4410)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.05.1983 - 9 Sa 21/83 (https://dejure.org/1983,4410)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 1983 - 9 Sa 21/83 (https://dejure.org/1983,4410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenhausarzt; Bauchhöhlenoperation; Hilfspersonal; Überwachung von Mullgewebe; Schadengeneigte Tätigkeit; Private Haftpflicht; Haftungsbeschränkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 937
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

    Die hiergegen vom Kläger angestrengte arbeitsgerichtliche Klage hatte Erfolg (Verfahren mit den Az.: 2 Ca 607/82 und 9 Sa 21/83).

    So habe er gegenüber der ersten außerordentlichen Kündigung behauptet, er habe gehört, deren wahrer Grund liege darin, daß er sich geweigert habe, Forderungen, die sich gegen die Ehefrau des Geschäftsführers der Beigeladenen privat gerichtet hätten, mit Firmenmitteln zu begleichen und die Rechnungen so umzuschreiben, daß für diese Aufwendungen Investitionszulage bezogen werden könne (Schriftsatz an das Arbeitsgericht vom 8.12.1982 - 2 Ca 607/82 - AS 90 ff.; Schriftsatz an das Landesarbeitsgericht vom 20.4.1983 - 9 Sa 21/83 - AS 156 f.).

    Dem Senat liegen 6 Band Akten der arbeitsgerichtlichen Verfahren (Az.: 2 Ca 607/82, 9 Sa 21/83; 2 Ca 688/82, 9 Sa 50/83; 2 Ca 617/85, 10 Sa 57/88), die Akten des Beklagten und die in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren erwachsenen Gerichtsakten vor.

    - er eine Mitwirkung an der nachträglichen Vortäuschung gegen die Firma gerichteter Forderungen versagt habe (SS. v. 8.12.1982 - 2 Ca 607/82 -, Band 1, AS 96; und SS. v. 20.4.1983, aaO, Band 2, AS 156 f.);.

  • LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87

    Tarifvertrag; Baugewerbe; Befreiende Lebensversicherung; Lebensversicherung;

    Jede andere Betrachtungsweise würde dazu führen, daß derjenige Arbeitnehmer, der durch finanzielle Eigenleistungen Altersvorsorge betreibt, in Ergebnis schlechter gestellt wäre als der Arbeitnehmer, der dies unterläßt (zu dieser allgemeinen Problematik siehe LAG Berlin vom 30.5.1983, VersR 1983, 937 [940]).
  • LAG Berlin, 22.10.1990 - 9 Sa 56/90

    Personalrat: Mitbestimmung bei Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber

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  • LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90

    Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub;

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